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Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler mit Erstwunsch an unserer Schule erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid).

Durch die Schulleiterin wurden gemäß § 34 Abs. 6 SächsSchulG, § 3 Abs. 3 Schul­ordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) nachstehende Aufnahmekriterien in dieser Reihenfolge festgelegt:

 

Sollten sich mehr Schüler mit ihrem Erstwunsch an unserer Schule anmelden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler wie folgt ausgewählt:

1.) ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler/in unserer Schule,

2.) Kinder mit Hauptwohnsitz im Landkreis Nordsachsen.

 

Die Vergabe der übrigen Plätze erfolgt im Weiterhin ist zu beachten, dass:

  • ggf. Plätze für Jahrgangswiederholer vorzuhalten sind,
  • ggf. die Aufnahme von Zwillingen berücksichtigt werden muss.

 

gez. S. Knott

Schulleiterin

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