Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler mit Erstwunsch an unserer Schule erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid).
Durch die Schulleiterin wurden gemäß § 34 Abs. 6 SächsSchulG, § 3 Abs. 3 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) nachstehende Aufnahmekriterien in dieser Reihenfolge festgelegt:
Sollten sich mehr Schüler mit ihrem Erstwunsch an unserer Schule anmelden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler wie folgt ausgewählt:
1.) ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler/in unserer Schule,
2.) Kinder mit Hauptwohnsitz im Landkreis Nordsachsen.
Die Vergabe der übrigen Plätze erfolgt im Weiterhin ist zu beachten, dass:
- ggf. Plätze für Jahrgangswiederholer vorzuhalten sind,
- ggf. die Aufnahme von Zwillingen berücksichtigt werden muss.
gez. S. Knott
Schulleiterin